Ihr Kind wird langsam groß und will die „Freiheit“ genießen, am liebsten mit dem eigenen Auto. Oft stellen Eltern sich die Frage, Führerschein ab 17 ist das denn sicher? Ja, das ist es, wenn man es richtig angeht.

Schon mit 16,5 Jahren kann sich Ihr Kind bei einer Fahrschule anmelden. Sobald die theoretische und die praktische Prüfung bestanden wurden, wird pünktlich zum 17. Geburtstag die so genannte „Prüfbescheinigung“, eine Art Führerscheinersatz , ausgestellt und hat zusammen mit dem Ausweis Gültigkeit. Ab dem Zeitpunkt darf Ihr Kind mit den eingetragenen Begleitpersonen Auto fahren, um so viel wie möglich praktische Erfahrung zu sammeln. Übrigens ist „Fahren ab 17“ nur in Deutschland und in Österreich anerkannt. Fahrten in andere Länder sind somit nicht erlaubt.

Weniger Unfälle

Laut der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW) haben Jugendliche, die am Programm „Begleitendes Fahren“ teilgenommen haben, später deutlich weniger Unfälle, als junge Erwachsene, die mit 18 Jahren oder später ihren Führerschein gemacht haben. Auch während der Begleitphase kommt es nur zu ganz wenigen Unfällen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendlichen die Ihre Fahrerlaubnis ab 17 erworben haben, ihr eigenes Fahrzeug bei vielen Versicherern mit einem deutlich günstigeren Beitragsfaktor versichern können, als Junge Leute ,die nicht an dem Programm „Begleitendes Fahren“ teilgenommen haben.

Fahrschule und Prüfung

Bei vielen Fahrschulen werden Intensivkurse angeboten, die speziell auf die Sommerferien ausgerichtet sind. Es ist wichtig, dass die theoretische und praktische Ausbildung kompakt absolviert werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass vor der Prüfung ein Nachweis über die Teilnahmen am Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest vorliegen. Sobald die Fahrprüfung bestanden ist erhält Ihr Kind die heiß ersehnte „Prüfbescheinigung“. Diese kann dann ab dem 18. Lebensjahr einfach gegen einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.

Punkte, kein Alkohol und keine Drogen

Um sich als Begleitperson eintragen zu lassen, müssen einige Kriterien erfüllt sein, die vom Gesetzgeber klar definiert wurden. Sie müssen über 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren durchgängig den Führerschein B besitzen. Des weiteren dürfen Sie maximal einen Punkt in Flensburg haben. Dies gilt aber nur zum Zeitpunkt, wenn Sie sich eintragen lassen, sollten später noch ein paar Punkte dazukommen, stellt das kein Problem dar.
Wichtig, die Begleiter dürfen während der Fahrt genauso wenig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, als wenn sie selbst hinter dem Steuer sitzen würden.

Begleiter sind keine Fahrlehrer!

Darauf weist das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich hin. Sollten die jungen Fahrer Fehler begehen, müssen sie nicht eingreifen oder auch nicht versuchen. Vor allem nicht ins Lenkrad greifen , da es sich hierbei um einen Verkehrsverstoß handelt. Der Begleiter hat vielmehr die Aufgabe mit Erfahrung, frühzeitig auf brenzlige Situationen oder auf Gefahren hinzuweisen. Oft wird sogar empfohlen, dass sich die Begleitperson hinten hinsetzt, damit nicht doch einmal versehentlich die Handbremse gezogen wird oder ins Lenkrad gegriffen wird. Denn im Falle eines Unfalls, haften die Fahranfänger für alle ihre Verstöße selbst. Genauso, wie sie dafür verantwortlich sind, dass ihre Begleiter nicht betrunken mitfahren.

Probezeit

Für die Fahranfänger gilt zwei Jahre Probezeit. Wenn Ihr Kind mit 17 angefangen hat, ist es im Idealfall schon mit 19 Jahren durch. Die Probezeit kann allerdings bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verlängert werden. Bis zum 21. Lebensjahr gilt ein striktes Alkoholverbot, also 0,0 Promille.