Vorsorgeuntersuchungen sind ein großes Thema bei der Frühkindlichen Versorgung und werden sogar durch Schreiben von offizieller Stelle überwacht und eingefordert. Aber was ist so eine U-Untersuchung überhaupt? Hier die Untersuchungen aus dem ersten Lebensjahr. Die weiteren U-Untersuchungen U7-U9 finden Sie hier.
U1 – Nach der Geburt
Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung erhalten Sie das Gelbe Kinderuntersuchungsheft. Dieses wird Sie und Ihren Nachwuchs die nächsten 6 Jahre bei allen Untersuchungen begleiten. Direkt nach der Geburt erfolgt die erste Untersuchung. Die Hebamme oder der Arzt oder die Ärztin prüfen, ob Ihr Kind die Geburt ohne Probleme überstanden hat.
Folgende Dinge werden untersucht:
Der Apgar-Wert, welcher 5 und nochmal 10 Minuten nach der Geburt getestet wird, umfasst mehrere Kriterien:
- die Hautfarbe
- den Herzschlag
- die Reflexe
- die Muskelspannung
- die Atmung
Um eine ausreichende Sauerstoffversorgung während der Geburt festzustellen, wird der Nabelschnur Blut entnommen, um so den Säuregrad (pH-Wert) zu bestimmen.
Das Neugeborene wird äußerlich auf erkennbare Fehlbildungen untersucht. Zusätzlich wird Ihr Baby gemessen und gewogen. Um inneren Blutungen vorzubeugen, wird Ihrem Kind nach Rücksprache Vitamin K verabreicht. Wenn die erste Untersuchung abgeschlossen ist, werden Ihnen für die kommenden Tage weitere wichtige Untersuchungen vorgeschlagen.
- Der Test auf Mukoviszidose und angeborene Stoffwechselstörungen auf einigen Tropfen Blut Ihres Kindes ermöglicht es, vorhandene Erkrankungen umgehen festzustellen und zu behandeln.
- Ein Hörtest für Neugeborene bei dem mögliche Hörstörungen frühzeitig erkennt werden können.
U2 – 3 bis 10 Tage
Um angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen wie z.B. Fehlbildungen am Herzen zu erkennen, wird Ihr Kind eingehen untersucht um mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei der U2 auf:
- den Sinnesorganen
- der Haut
- den Bauch- und Brustorganen
- dem Kopf (Augen, Ohren, Nase und Mund)
- den Geschlechtsorganen
- den Muskeln, Nerven und dem Skelettsystem
Wie bei der U1 und allen folgenden Untersuchungen, wird Ihr Kind gemessen und gewogen. Auch bei der U2 erhält das Neugeborene nach Rücksprache Vitamin K. Außerdem klärt man Sie über Vitamin D auf, um Knochenerkrankungen vorzubeugen. Zusätzlich werden Sie zu den Themen Stillen und Ernährung beraten, sowie über Maßnahmen unterrichtet, welche das Risiko des plötzlichen Kindstodes verringern.
U3 – 4 bis 5 Wochen
Bei der U3 und allen anderen Untersuchungen, ist ein wichtiges Ziel mögliche Entwicklungsauffälligkeiten früh zu erkennen. Der Arzt oder die Ärztin achtet bei der U3 darauf, ob Ihr Kind in der Bauchlage den Kopf halten kann, spontan die Hände öffnet oder aufmerksam in nahe Gesichter schaut. Neben der körperlichen Untersuchung werden zusätzlich die Hüftgelenke Ihres Babys mit einem Ultraschallgerät überprüft, um eventuelle Fehlstellungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Der Arzt oder die Ärztin wird Sie nach Auffälligkeiten beim Trinken, Schlafen oder der Verdauung fragen.
Wie schon bei der U2 werden Sie erneut zum Thema Ernährung und Stillen beraten. Falls die Tests auf Mukoviszidose und angeborene Stoffwechselstörungen, sowie das Neugeborenen-Hörscreening noch nicht statt gefunden haben, sollten diese umgehend erfolgen, um mögliche Erkrankungen schnell ausschließen zu können. Außerdem werden Sie ausführlich zum Thema Impfungen beraten, welche Impfungen für Ihr Kind sinnvoll wären und welche nicht. Falls Sie damit einverstanden sind, wird Ihr Baby zum ersten mal mit 6 Wochen geimpft.
U4 – 2 bis 4 Monate
Bei der U4 wird vor allem darauf geachtet, ob sich Ihr Baby körperlich und geistig altersgerecht entwickelt. Außerdem wird beobachtet, wie sich das Baby bewegt.
Der Arzt oder die Ärztin prüft, ob Ihr Kind hören und sehen kann. Unter anderem interessiert es Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wie Sie mit Ihrem Nachwuchs im Kontakt sind. Wieder wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Dabei wird auch kontrolliert, ob die Fontanelle ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos weiter wachsen kann. Bei der U4 werden Wiederholungsimpfungen angeboten. Falls Ihr Baby noch nicht geimpft wurde, sollte dies jetzt erfolgen. Außerdem spricht Ihr Arzt oder Ihre Ärztin mit Ihnen über Themen wie die Ernährung und Verdauung Ihres Babys, Unfallverhütung und Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes, Förderung der Sprachentwicklung und was Sie tun können wenn ihr Kind besonders viel schreit und wenig schläft. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten.
U5 – 6 bis 7 Monate
Zwischen dem 6. bis 7. Lebensmonat können die meisten Babys Ihren Oberkörper auf gestützten Armen anheben, versuchen sich vielleicht mit mehrsilbigen Lautketten wie „mam-mam-mam“ mitzuteilen oder lachen wenn man Sie neckt. Typisch für dieses Alter ist auch, das Gegenstände in die Hand genommen und in den Mund gesteckt werden. Bei einigen Babys geht jetzt auch das „Fremdeln“ los, Ihr Kind unterscheidet also zwischen bekannten und unbekannten Personen.
Der Arzt oder die Ärztin achtet bei der U5 insbesondere darauf, ob es bei Ihrem Baby Hinweise auf einen Entwicklungsverzögerung gibt und untersucht es körperlich. Um eine mögliche Sehstörung auszuschließen werden einige Tests durchgeführt. Außerdem beobachtet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wie Ihr Kind seinen Körper beherrscht. Die Themen welche bei den vorherigen Untersuchungen angesprochen wurden, werden weiter ausgeführt. Hinzu kommt die Beratung zu einem Impfkalender und empfohlene Schutzimpfungen.
U6 – 10 bis 12 Monate
Bei der U6 ist Ihr Kind nun fast schon ein Jahr alt. Wahrscheinlich kann es schon robben oder krabbeln und sich an Möbeln zum Stand hochziehen. Vielleicht geht es mit Unterstützung sogar schon ein paar Schritte. Da Ihr Kind immer fingerfertiger wird, kann es vielleicht mit Hilfe schon aus einem Becher trinken. In diesem Alter ahmen die meisten Kinder Laute nach und können Doppelsilben wie „de-de“ bilden. Vielleicht reicht Ihr Kind Ihnen auch schon Gegenstände wenn Sie Es auffordern. Die Tests auf Entwicklungsauffälligkeiten werden wiederholt.
(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Berlin)